Allgemeine Geschäftsbedingungen der GIFTD GmbH
Version: September, 24th 2026
- Allgemeiner Teil
- Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen der GIFTD GmbH, Muskauer Straße 11 a, 10997 Berlin („GIFTD“), und ihren Nutzern im Zusammenhang mit der Nutzung der von GIFTD betriebenen Community Platform sowie den in diesem Rahmen vermittelten Kooperationen zwischen werbetreibenden Unternehmen und Influencern. Nutzer im Sinne dieser AGB (nachfolgend jeweils ein „Nutzer“) sind (1) werbetreibende Unternehmen (nachfolgend „Brand“) sowie (2) Personen, die als Werbeträger auf sozialen Netzwerken tätig sind (nachfolgend „Influencer“).
- Diese AGB gliedern sich in einen Allgemeinen Teil (Ziffer I.), Spezielle Bedingungen für Brands (Ziffer II.) sowie Spezielle Bedingungen für Influencer (Ziffer III.). Gemeinsam mit den jeweiligen Einzelverträgen und individuellen Vereinbarungen bilden diese AGB die abschließende Vereinbarung zwischen dem jeweiligen Nutzer und GIFTD (nachfolgend „Vereinbarung“).
- Die Nutzung der Plattform und der Dienstleistungen von GIFTD ist ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB vorbehalten. Mit der Zustimmung zu diesen AGB bestätigt der Nutzer, dass er ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass ein Nutzer entgegen seinen Angaben als Verbraucher handelt, ist GIFTD insbesondere berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Zugang zur Plattform zu sperren.
- Leistungsbeschreibung
- GIFTD betreibt eine Community Platform (nachfolgend „Plattform“), über die Brands Kooperationsmöglichkeiten in Form von exklusiven Influencer Kooperationsprogrammen zu ihren Produkten und Dienstleistungen veröffentlichen können (nachfolgend jeweils ein „Drop“). Influencer können sich über die Plattform bei den Brands als Influencer bewerben und erhalten nach erfolgreicher Bewerbung die Möglichkeit zur Teilnahme an Drops.
- Die Brand erstellt über die Plattform die Drops und lädt Influencer mit einer erfolgreichen Bewerbung zum jeweiligen Drop der Brand ein.
- GIFTD schuldet weder den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher Ergebnisse noch sonstiger Erfolge im Zusammenhang mit der Durchführung von Drops. Insbesondere gibt GIFTD keine Zusicherungen, Prognosen oder Empfehlungen hinsichtlich der Reichweite, des Engagements oder sonstiger Kennzahlen ab, die als Garantie für den Eintritt entsprechender Umstände verstanden werden könnten.
- Ablauf auf der Plattform
- Der Zugang zur Vermittlungsleistung von GIFTD steht ausschließlich zugelassenen Brands und Influencern zur Verfügung.
- Die Einladung zu einem Drop durch die Brand auf der Plattform (nachfolgend „Drop-Ankündigung“) stellt kein verbindliches Vertragsangebot, sondern eine Aufforderung an die Influencer zur Teilnahme dar.
- Die Anmeldung zur Teilnahme eines Influencers an einem Drop gilt als verbindliches Angebot des Influencers zum Abschluss einer Kooperation zu den in den Kooperationsbedingungen festgelegten Konditionen.
- Ein Vertrag zwischen der Brand und dem Influencer kommt durch die sichtbare Reservierung der angebotenen Produkte für den Influencer in dem jeweiligen Drop zustande (nachfolgend „Zuschlag“).
- GIFTD ist berechtigt, jede Drop-Ankündigung vor deren Veröffentlichung sowie vor der Veröffentlichung etwaiger Änderungen zu prüfen und nach eigenem Ermessen die Veröffentlichung oder Änderung abzulehnen; ein Anspruch der Brand auf Veröffentlichung besteht nicht. Zum Schutz der Influencer und zur Wahrung der Integrität der Plattform ist GIFTD berechtigt, Drops jederzeit zu pausieren oder abzubrechen. Die Brand wird über eine solche Maßnahme unverzüglich informiert.
- Die Brand ist verpflichtet, dem Influencer sämtliche zur Durchführung des Drops erforderlichen Informationen, einschließlich etwaiger Vorgaben, Markenpositionierung und sonstiger Anforderungen, vorab zur Verfügung zu stellen und diese so präzise wie möglich zu beschreiben (nachfolgend „Kooperationsbedingungen“). Im Rahmen der Drop-Erstellung legt die Brand insbesondere Folgendes fest:
- Art und konkrete Dauer des Drops, einschließlich der Art der zu erstellenden Veröffentlichungen (z.B. Bild- und/oder Videoaufnahmen einschließlich der zugehörigen Texte);
- Informationen zur Brand;
- Kooperationsinhalt und Erwartungen an den Influencer;
- Art und Umfang der Vergütung;
- Kooperationsregeln und Vorgaben zur Umsetzung;
- erforderliche Markierungen und Verlinkungen;
- zu verwendende Hashtags; sowie
- sonstige Kooperationsbedingungen nach Ermessen der Brand.
- Änderung und Beendigung von Drops
- Mit Erteilung des Zuschlags gemäß Ziffer 3.4 kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen der Brand und dem Influencer zustande. Dieser Vertrag kann vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 12.2 grundsätzlich weder durch den Influencer noch durch die Brand einseitig beendet oder geändert werden.
- Die Brand ist berechtigt, die Drop-Ankündigung sowie die darin enthaltenen Kooperationsbedingungen über die Plattform jederzeit zu ändern oder die Drop-Ankündigung insgesamt zu beenden. Im Falle der Beendigung einer Drop-Ankündigung vor Zuschlagserteilung besteht kein Anspruch des Influencers auf Ausfallentschädigung oder sonstige Kompensation. Änderungen oder Beendigungen der Drop-Ankündigung lassen die Wirksamkeit und den Inhalt bereits durch Zuschlag begründeter Verträge zwischen der Brand und dem Influencer unberührt.
- Nach Erteilung des Zuschlags sind inhaltliche oder rechtliche Änderungen der Kooperationsbedingungen gegenüber dem betreffenden Influencer ausgeschlossen; zulässig bleiben lediglich geringfügige redaktionelle Korrekturen, die den Inhalt der Kooperationsbedingungen nicht wesentlich verändern.
- Gegenseitige Leistungspflichten zwischen Brand und Influencer
- Die mit Wirksamwerden des Vertrages durch Zuschlag begründeten gegenseitigen Leistungspflichten zwischen Brand und Influencer bestimmen sich ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen dieser Ziffer 4 sowie der Speziellen Bedingungen für Brands (Ziffer II.) und der Speziellen Bedingungen für Influencer (Ziffer III.). Die jeweiligen Kooperationsbedingungen sind nur insoweit maßgeblich, als in den vorgenannten Bestimmungen ausdrücklich auf diese verwiesen wird.
- Leistungen des Influencers. Die Leistung des Influencers besteht in der Veröffentlichung eines oder mehrerer Beiträge auf seinen Social-Media-Kanälen (nachfolgend „Social-Media-Beitrag“) unter Einhaltung dieser AGB und der jeweiligen Kooperationsbedingungen. Die Veröffentlichung hat innerhalb der in den Kooperationsbedingungen festgelegten Frist zu erfolgen. Der Social-Media-Beitrag muss für den in den Kooperationsbedingungen festgelegten Zeitraum und/oder in der dort festgelegten Länge öffentlich zugänglich bleiben. Ergänzend gelten die Speziellen Bedingungen für Influencer gemäß Ziffer III. dieser AGB.
- Gegenleistungen durch die Brand
- Die Brand ist verpflichtet, dem Influencer die in den Kooperationsbedingungen festgelegte Gegenleistung nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Ziffer 4 zukommen zu lassen.
- Arten der Gegenleistung
Die Art der Gegenleistung, die der Influencer gegen Erfüllung der geschuldeten Leistung im Rahmen eines Drops von der Brand erhält, ergibt sich aus den jeweiligen Kooperationsbedingungen. Als Gegenleistung kommen einzeln oder kumulativ in Betracht:
- Produkte: Der Influencer erhält die in den Kooperationsbedingungen bezeichneten Produkte und ist berechtigt, diese nach Erfüllung des Drops zu behalten. Erfolgt der Versand durch die Brand, werden der Brand die Lieferadressen der teilnehmenden Influencer durch den Influencer zur Verfügung gestellt. Die Versandkosten trägt die Brand; GIFTD ist weder für den Versand noch für die damit verbundenen Kosten verantwortlich. Der Influencer erhält eine Sendungsnachverfolgung durch GIFTD, soweit die Brand eine solche nach Versand zur Verfügung stellt.
- Dienstleistungen: Besteht die Gegenleistung in einer Dienstleistung, ist der Influencer berechtigt, die in den Kooperationsbedingungen bezeichneten Dienstleistungen in dem dort beschriebenen Umfang in Anspruch zu nehmen.
- Gutscheincode: Besteht die Gegenleistung im Erhalt eines Gutscheincodes, ist dieser vom Influencer innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt einzulösen, da die Einlösung Voraussetzung für den Beginn der Drop-Umsetzung sein kann. Erfolgt die Einlösung nicht fristgerecht, behält sich GIFTD das Recht vor, den Influencer von dem jeweiligen Drop auszuschließen.
- Finanzielle Vergütung: Ist in den Kooperationsbedingungen eine finanzielle Vergütung vorgesehen, erhält der Influencer den dort festgelegten Betrag nach vollständiger Erbringung der geschuldeten Leistung und Abnahme des Social-Media-Beitrags durch die Brand, soweit eine solche erforderlich ist. Die Auszahlung erfolgt durch die Brand.
- Die Brand ist verpflichtet, die geschuldete Gegenleistung innerhalb der in den Kooperationsbedingungen festgelegten Frist zur Verfügung zu stellen. Sofern die Kooperationsbedingungen keine abweichende Frist vorsehen, beträgt die Frist sieben (7) Tage ab Zuschlag.
- Mit der in den Kooperationsbedingungen festgelegten Gegenleistung sind sämtliche Ansprüche des Influencers aus der jeweiligen Kooperation abgegolten. Dies umfasst insbesondere auch, soweit gesetzlich zulässig, etwaige Ansprüche aus der Einräumung, Übertragung oder sonstigen Verwertung von Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechten. Hiervon unberührt bleiben etwaige gesetzliche Ansprüche des Influencers wegen Schlechtleistung oder auf Schadensersatz. Über die in den Kooperationsbedingungen festgelegte Gegenleistung hinaus hat der Influencer weder gegenüber GIFTD noch gegenüber der Brand einen Anspruch auf weitere Vergütung oder sonstige Leistungen.
- Die Leistung von GIFTD beschränkt sich ausschließlich auf die Vermittlung zwischen Brand und Influencer über die Plattform. GIFTD wird nicht Vertragspartei der zwischen Brand und Influencer begründeten Kooperationsverhältnisse und ist weder Schuldner der Kooperationsinhalte noch der in den Kooperationsbedingungen zugesagten Gegenleistungen. Das im Rahmen einer Kooperation zwischen Brand und Influencer entstehende Rechtsverhältnis besteht ausschließlich zwischen diesen beiden Parteien.
- Rechte der Brand gegenüber dem Influencer
- Die Brand ist berechtigt, in begründeten Fällen die Entfernung oder Änderung eines vom Influencer veröffentlichten Social-Media-Beitrags zu verlangen. Ein begründeter Fall liegt insbesondere vor, wenn der Social-Media-Beitrag gegen die Kooperationsbedingungen, diese AGB oder geltendes Recht verstößt oder geeignet ist, das Ansehen oder die Marke der Brand zu schädigen. In diesen Fällen hat der Influencer der Aufforderung zur Entfernung oder Änderung unverzüglich, spätestens innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach Zugang der Aufforderung nachzukommen.
- Sofern die Kooperationsbedingungen eine Freigabe vor Veröffentlichung vorsehen, ist der Influencer verpflichtet, den Social-Media-Beitrag der Brand vor der Veröffentlichung zur Abnahme vorzulegen. Die Brand hat die Abnahme innerhalb der in den Kooperationsbedingungen festgelegten Frist zu erklären oder zu verweigern. Sofern die Kooperationsbedingungen keine Frist vorsehen, beträgt die Abnahmefrist sieben (7) Tage ab Vorlage des Social-Media-Beitrags. Erfolgt innerhalb der maßgeblichen Frist keine Rückmeldung, gilt die Abnahme als erteilt.
- Weicht der veröffentlichte Social-Media-Beitrag von den Kooperationsbedingungen ab, ist die Brand berechtigt, vom Influencer die Nachbesserung, Überarbeitung oder erneute Veröffentlichung des Social-Media-Beitrags zu verlangen. Der Influencer hat der Aufforderung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der von der Brand gesetzten angemessenen Frist, nachzukommen.
- Die Brand ist berechtigt, einen Influencer jederzeit von einem Drop auszuschließen, insbesondere wenn der Influencer gegen die Kooperationsbedingungen oder diese AGB verstößt oder die geschuldeten Leistungen nicht oder nicht fristgerecht erbringt. Im Falle eines solchen Ausschlusses entfällt der Anspruch des Influencers auf die in den Kooperationsbedingungen vorgesehene Gegenleistung, soweit die geschuldete Leistung noch nicht vollständig erbracht wurde.
- Die Brand ist berechtigt, vom Influencer die Übermittlung von Informationen zur Performance des veröffentlichten Social-Media-Beitrags zu verlangen, insbesondere Angaben zu Reichweite, Impressionen, Engagement und sonstigen relevanten Kennzahlen. Der Influencer hat die angeforderten Informationen innerhalb von sieben (7) Tagen nach Aufforderung in der von der Brand oder GIFTD vorgegebenen Form über die Plattform zur Verfügung zu stellen.
- Registrierung, Nutzerkonto und Zugangsdaten
- Die Nutzung der Plattform setzt die vorherige Zulassung des Nutzers durch GIFTD voraus. Der Zugang zur Plattform erfolgt entweder (i) durch Bewerbung des Nutzers über die Plattform oder die von GIFTD bereitgestellte App, wobei GIFTD über die Zulassung nach eigenem Ermessen entscheidet, oder (ii) durch Einladung seitens GIFTD mittels eines personalisierten Zugangslinks. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. GIFTD ist berechtigt, Bewerbungen nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In beiden Fällen ist der Nutzer verpflichtet, den AGB vor dem erstmaligen Zugang zur Plattform ausdrücklich zuzustimmen sowie die von GIFTD angeforderten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Eine etwaige Zulassung begründet keine Gewähr von GIFTD für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der vom Nutzer bereitgestellten Angaben.
- Jedes Nutzerkonto (nachfolgend „Account“) ist stets persönlich und darf nicht auf Dritte übertragen werden; dies gilt insbesondere auch für Mitarbeiter, Agenturen oder sonstige Beauftragte.
- Der Nutzer ist allein für die Sicherheit und Vertraulichkeit seines Passworts verantwortlich. Erlangt ein Dritter Kenntnis vom Passwort, ist der Nutzer verpflichtet, dieses unverzüglich zu ändern. Der Nutzer haftet gegenüber GIFTD für sämtliche Handlungen seiner Mitarbeiter und sonstiger von ihm beauftragter Dritter, die unter Verwendung des Accounts vorgenommen werden.
- Den Nutzern ist bei der Nutzung der Plattform insbesondere Folgendes untersagt:
- die Übermittlung von Inhalten, die Viren, Trojaner oder sonstige schädliche Software enthalten, die geeignet sind, die Systeme von GIFTD zu beeinträchtigen, sowie die Verbreitung von Aufforderungen zur Teilnahme an Gewinnspielen, Schneeballsystemen, Kettenbrief- oder Pyramidenspielaktionen oder vergleichbaren Aktionen über die Plattform;
- die Begründung bzw. das Unterhalten von Kooperationsverhältnissen außerhalb der Plattform, die den auf der Plattform vermittelten Kooperationsverhältnissen entsprechen, sofern der Kontakt zwischen den beteiligten Nutzern über die Plattform hergestellt und ein Zuschlag gemäß Ziffer 3.4 erteilt wurde; dieses Verbot gilt sowohl während der Laufzeit der Vereinbarung als auch für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten nach deren Beendigung;
- die vollständige oder teilweise Extraktion, Kopie, Speicherung, Weiterverwendung oder Zugänglichmachung von Inhalten der Plattform, insbesondere von Daten aus der Influencer-Datenbank von GIFTD oder sonstige Plattform-Daten, unabhängig davon, ob dies manuell oder unter Einsatz automatisierter Verfahren erfolgt (hiervon unberührt bleibt das Recht von GIFTD, diese Daten auf Anfrage der Nutzer gemäß Ziffer 9.7 bereitzustellen);
- die Manipulation, Verfälschung oder sonstige unzutreffende Darstellung von Daten auf der Plattform, insbesondere von Angaben zu Reichweite, Engagement, Followerzahlen oder sonstigen Performance-Kennzahlen;
- der Einsatz automatisierter Systeme, insbesondere Bots, Crawler, Scraping-Tools oder vergleichbarer technischer Hilfsmittel, zur Erfassung, Auswertung oder Verarbeitung von Inhalten der Plattform, soweit GIFTD dem nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat;
- die Anlage oder der Betrieb mehrerer Accounts durch denselben Nutzer; GIFTD ist berechtigt, bei Feststellung einer Mehrfachregistrierung sämtliche betroffenen Accounts mit sofortiger Wirkung zu sperren oder zu löschen; sowie
- die Nutzung der Plattform unter Verstoß gegen anwendbare gesetzliche Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts, des Datenschutzrechts sowie des Medien- und Telemedienrechts.
- Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Verpflichtungen oder gegen die Pflichten aus den Speziellen Bedingungen für Brands (Ziffer II.) und den Speziellen Bedingungen für Influencer (Ziffer III.) ist GIFTD berechtigt, nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung der Schwere des Verstoßes sowie der berechtigten Interessen des Nutzers angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Als Maßnahmen kommen insbesondere in Betracht: (i) die Abmahnung des Nutzers unter Aufforderung zur Unterlassung und/oder Beseitigung des Verstoßes; (ii) die vorübergehende Einschränkung einzelner Funktionen oder Leistungen der Plattform; (iii) die vorübergehende Sperrung des Accounts; sowie (iv) als letztes Mittel die dauerhafte Sperrung des Accounts und der Entzug sämtlicher Zugänge zur Plattform mit sofortiger Wirkung. Handelt es sich bei dem Nutzer um einen Influencer, ist GIFTD darüber hinaus berechtigt, den Influencer mit sofortiger Wirkung von betreffenden Drops auszuschließen. Im Falle eines Verstoßes kann der Anspruch des verstoßenden Nutzers auf die in den Kooperationsbedingungen vorgesehene Leistung bzw. Gegenleistung ganz oder teilweise entfallen, soweit die geschuldete Leistung noch nicht vollständig erbracht wurde. Die Auswahl der Maßnahme erfolgt unter Berücksichtigung der Art, Schwere und Häufigkeit des Verstoßes. GIFTD ist nicht verpflichtet, die vorstehende Reihenfolge einzuhalten, sofern die Schwere des Verstoßes eine sofortige weitergehende Maßnahme rechtfertigt. Der Nutzer ist verpflichtet, GIFTD jeden Schaden zu ersetzen, der GIFTD durch eine schuldhafte Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen entsteht.
- Die Nutzer sind verpflichtet, bei der Nutzung der Plattform die in diesen AGB sowie in den jeweiligen Drops festgelegten Regeln einzuhalten. Bei Verstößen gegen diese Regelungen ist GIFTD berechtigt, den betreffenden Nutzer mit sofortiger Wirkung von der Nutzung der Plattform auszuschließen. Das Recht von GIFTD, darüber hinaus Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.
- Der Nutzer kann die Löschung seines Accounts jederzeit verlangen. Die Löschung kann durch den Influencer unmittelbar in der App oder durch sämtliche Nutzer per E-Mail an GIFTD veranlasst werden. GIFTD wird die Löschung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Eingang des Löschungsverlangens, vornehmen.
- Gewährleistung durch GIFTD
- Verfügbarkeit der Plattform. GIFTD ist bestrebt, die Plattform im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren mit einer möglichst hohen Verfügbarkeit bereitzustellen. Ein Anspruch des Nutzers auf eine bestimmte Verfügbarkeit oder auf ununterbrochene, fehlerfreie Nutzbarkeit der Plattform besteht nicht. Vorübergehende Einschränkungen oder Unterbrechungen der Verfügbarkeit können insbesondere auftreten aufgrund von (i) geplanten Wartungsarbeiten, Fehlerbehebungen oder Updates, (ii) technischen Störungen der Plattform oder der zugrunde liegenden Infrastruktur, (iii) Ausfällen oder Einschränkungen von Telekommunikationsnetzen, Internetverbindungen oder sonstigen Diensten Dritter, oder (iv) höherer Gewalt oder sonstigen Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs von GIFTD liegen. GIFTD wird geplante Wartungsarbeiten, soweit möglich und zumutbar, vorab ankündigen und nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten legen.
- GIFTD übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der von den Nutzern auf der Plattform eingestellten oder über die Plattform übermittelten Informationen und Inhalte, insbesondere der Drop-Beschreibungen, Kooperationsbedingungen, Profilangaben sowie sonstiger nutzergenerierter Inhalte. Für Inhalte der Nutzer ist ausschließlich der jeweilige Nutzer verantwortlich. GIFTD ist nicht verpflichtet, die von den Nutzern bereitgestellten Informationen und Inhalte auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit oder Aktualität zu überprüfen. GIFTD übernimmt ferner keine Gewähr für die Eignung, Zuverlässigkeit oder Bonität der über die Plattform vermittelten Kooperationspartner. Die Auswahl eines Kooperationspartners erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des jeweiligen Nutzers.
- Die im Rahmen der Zulassung und Verifizierung von Influencern durch GIFTD durchgeführte Prüfung beschränkt sich auf eine oberflächliche Plausibilitätsprüfung der vom Influencer bereitgestellten Angaben und begründet keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Angaben. GIFTD übernimmt insbesondere keine Gewähr für die Eignung, Zuverlässigkeit, Professionalität, Reichweite, Followerzahlen, Engagement-Raten oder sonstige Eigenschaften oder Fähigkeiten eines Influencers.
- Gewährleistung für Social-Media-Beiträge und Influencer-Eigenschaften. GIFTD übernimmt keine Gewähr für den Inhalt, die Qualität, die Rechtmäßigkeit oder die Vollständigkeit der von Influencern im Rahmen von Drops erstellten oder veröffentlichten Social-Media-Beiträge. Insbesondere übernimmt GIFTD keine Gewähr dafür, dass die Social-Media-Beiträge den Kooperationsbedingungen, den Vorgaben der Brand oder den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
- Ungeachtet des Vorstehenden wird GIFTD die Nutzer im Rahmen des Zumutbaren und Angemessenen bei der Abwicklung der Kooperation unterstützen, insbesondere durch (i) die Weiterleitung von Mitteilungen und Aufforderungen zwischen Brand und Influencer über die Plattform, (ii) die außergerichtliche Unterstützung der Brand bei der Rückerlangung von zur Verfügung gestellten Produkten oder bei der Geltendmachung von Forderungen in Höhe des entsprechenden Produktwerts gegenüber dem Influencer, sofern dieser die geschuldete Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbringt; die Unterstützung umfasst keine gerichtliche Durchsetzung, keine Einleitung von Mahn- oder Vollstreckungsverfahren und keine anwaltliche Vertretung, sowie (iii) die Bereitstellung von Informationen und Dokumentation über die Plattform, soweit diese GIFTD vorliegen. Ein Rechtsanspruch des Nutzers auf die vorgenannten Unterstützungsleistungen besteht nicht.
- Haftung und Freistellung
- Sämtliche Ansprüche gegen GIFTD auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen (nachfolgend zusammen „Schäden“) unterliegen den Beschränkungen dieser Ziffer 8, ungeachtet des jeweiligen Rechtsgrundes (z.B. vertragliche Ansprüche, Ansprüche aus unerlaubter Handlung oder aus dem Wettbewerbsrecht).
- Vorbehaltlich der Ziffer 8.7 ist die Haftung von GIFTD bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch GIFTD, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen mit einfacher oder leichter Fahrlässigkeit auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden beschränkt. Eine „wesentliche Vertragspflicht“ ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Vorbehaltlich der Ziffer 8.7 ist die Haftung von GIFTD für Schäden, die durch eine Verletzung anderer als wesentlicher Vertragspflichten durch GIFTD, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen mit einfacher oder leichter Fahrlässigkeit verursacht werden, ausgeschlossen.
- Vorbehaltlich der Ziffer 8.7 ist eine Haftung von GIFTD für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn, entgangene Geschäftsmöglichkeiten oder Produktionsausfälle.
- Vorbehaltlich der Ziffer 8.7 beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist für Ansprüche des Nutzers auf Schäden aus der Vereinbarung ein (1) Jahr ab dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Die Verjährungsfristen nach §§ 197, 199 Abs. 2 und 3 BGB und zwingende Verjährungsfristen bleiben unberührt.
- Vorbehaltlich der Ziffer 8.7 gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in gleichem Umfang zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von GIFTD.
- Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse dieser Ziffer 8 gelten nicht, soweit die Schäden (a) durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von GIFTD, ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, (b) auf der Verletzung einer vertraglichen Garantie für die Beschaffenheit von Waren oder Dienstleistungen beruhen (sofern eine solche vereinbart wurde), (c) durch arglistig verschwiegene Mängel der Leistungen verursacht wurden, (d) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, oder (e) Schäden darstellen, für die GIFTD dem Nutzer nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften haftet, soweit diese Haftung nicht im Voraus vertraglich ausgeschlossen werden kann (z.B. nach § 1 des Produkthaftungsgesetzes).
- Der Nutzer stellt GIFTD von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer schuldhaften Verletzung dieser Vereinbarung durch den Nutzer geltend gemacht werden. Dies gilt insbesondere bei Ansprüchen wegen rechtswidriger Inhalte des Nutzers, der Verletzung von Rechten Dritter oder einer missbräuchlichen Nutzung der Plattform. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, soweit diese zur Abwehr der Ansprüche erforderlich sind.
- Datenbank und Daten-Ownership
- Im Rahmen der Nutzung der Plattform und der Durchführung von Drops werden die folgenden Kategorien von Daten unterschieden:
(a) „Importierte Brand-Daten“ sind sämtliche Daten und Informationen, welche die Brand GIFTD über die Plattform oder auf anderem Wege (z.B. als Dateien) zum Importieren auf die Plattform zur Verfügung stellt. Hierzu gehören insbesondere (i) Kontaktdaten und zugehörige Informationen von Personen, die die Brand zum Zwecke der Verwaltung, Ansprache oder Einbindung als potentielle Influencer bereitstellt, einschließlich etwaiger Attribute und Zuordnungen, (ii) inhaltliche Vorgaben für Drops, insbesondere Briefing-Unterlagen, Kooperationsvorgaben und Produktinformationen, (iii) Kommunikationsvorlagen und Nachrichteninhalte, unabhängig davon, ob der Versand durch die Brand selbst oder durch GIFTD im Auftrag der Brand erfolgt, (iv) Versandanweisungen und logistische Vorgaben, (v) Drop-Konfigurationen und sonstige Einstellungen der Brand auf der Plattform sowie (vi) von der Brand hochgeladene oder bereitgestellte Berichte, Anhänge und sonstige Dokumente;
(b) „Plattform-Daten“ sind sämtliche Daten und Informationen, die GIFTD eigenständig erhebt, generiert, um weitere Informationen anreichert oder verwaltet oder die von Influencern im Rahmen der Nutzung der Plattform bereitgestellt werden, unabhängig davon, ob die betreffenden Personen bereits zur Plattform zugelassen sind. Hierzu gehören insbesondere (i) von GIFTD eigenständig gewonnene oder angereicherte Kontaktdaten, einschließlich Social-Media-Kennungen und Adressinformationen, (ii) öffentlich zugängliche Social-Media-Informationen, insbesondere Social-Media-Identifikatoren, öffentliche Beitrags-URLs und Werbe-Codes (Ad Codes), (iii) von Influencern freiwillig bereitgestellte Daten, insbesondere Profildaten, Kontaktdaten und Versandadressen, (iv) Bestell- und Lieferhistorien, (v) Nutzerkonten (Accounts) und Authentifizierungsdaten, (vi) systembezogene Protokoll-, Meta- und Nutzungsdaten, die im Rahmen des Betriebs der Plattform anfallen, sowie (vii) Anreicherungsdaten, d.h. sämtliche von GIFTD durch eigene Recherche, Analyse oder automatisierte Verfahren zu bestehenden Kontakten hinzugefügten Informationen, insbesondere ergänzende Social-Media-Kennungen, Social-Media-Performance-Statistiken und sonstige Metadaten; GIFTD ist berechtigt, Versandadressen gemäß vorstehender Ziffer (iii) sowie sonstige für die Abwicklung eines Drops erforderliche Kontaktdaten aus den Plattform-Daten an die jeweilige Brand weiterzugeben, soweit dies für die Durchführung des Drops, insbesondere den Versand von Produkten, erforderlich ist;
(c) „Interaktions-Daten“ sind sämtliche im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform und der Durchführung von Drops anfallenden Daten, die die Interaktion zwischen den Nutzern, zwischen den Nutzern und der Plattform oder den Ablauf von Drops dokumentieren und die weder Importierte Brand-Daten im Sinne des vorstehenden Buchstabens (a) noch Plattform-Daten im Sinne des vorstehenden Buchstabens (b) darstellen. Hierzu gehören insbesondere (i) Einladungs- und Teilnahmehistorien, insbesondere Angaben zu versendeten Einladungen, Annahmen und Ablehnungen, (ii) Antwortzeiten und Kommunikationszeitstempel, (iii) Lieferbestätigungen und Versandereignisse, (iv) Angaben zur Drop-Teilnahme und zum Teilnahmestatus, (v) Produktauswahlen der Influencer im Rahmen eines Drops, (vi) Posting-Bestätigungen und Abschlusshistorien, (vii) Aktionen der Brand innerhalb der Plattform sowie (viii) sonstige Workflow-Ereignisse und prozessbezogene Daten, die im Rahmen der Abwicklung von Drops auf der Plattform anfallen.
(d) „Abgeleitete Daten" sind sämtliche Informationen, Erkenntnisse, Bewertungen und Modelle, die GIFTD durch die Analyse, Aggregation, Verknüpfung oder sonstige Verarbeitung von Plattform-Daten, Interaktions-Daten, Importierten Brand-Daten oder einer Kombination dieser Daten gewinnt oder erzeugt. Hierzu gehören insbesondere (i) Zuverlässigkeitsbewertungen von Influencern (Creator Reliability Scores), (ii) Betrugsindikatoren und Fraud-Scores, (iii) Empfehlungs- und Matching-Scores, (iv) Performance-Prognosen und Vorhersagemodelle, (v) Qualitätsbewertungen, (vi) KI-gestützte Klassifikationen, (vii) Verhaltens- und Engagement-Modelle, (viii) Kommunikationsbewertungen, (ix) Zustellbarkeitsanalysen sowie (x) Funnel-Analysen und sonstige aus der Datenverarbeitung abgeleitete Erkenntnisse. Abgeleitete Daten stellen eine eigenständige Datenkategorie dar und sind weder den Importierten Brand-Daten noch den Plattform-Daten oder Interaktions-Daten zuzuordnen;
(e) „Aggregierte Daten" sind anonymisierte oder in einer Weise zusammengefasste statistische Daten, die keinen Rückschluss auf einen einzelnen Nutzer, eine einzelne Brand oder einen einzelnen Influencer ermöglichen. Hierzu gehören insbesondere (i) Branchen-Benchmarks, (ii) durchschnittliche Antwort- und Reaktionsraten, (iii) Drop-Konversionsraten, (iv) Produktkategoriestatistiken, (v) Plattform-Performance-Kennzahlen, (vi) Trainingsdatensätze für maschinelles Lernen sowie (vii) Trendanalysen.
- Die von GIFTD betriebene Datenbank unterliegt dem Schutz als Datenbank im Sinne der §§ 87a ff. UrhG; GIFTD ist alleiniger Datenbankhersteller.
- Die Importierten Brand-Daten verbleiben im Eigentum der Brand. Die Brand räumt GIFTD mit der Bereitstellung der Importierten Brand-Daten ein einfaches, nicht ausschließliches, auf die Dauer der Vereinbarung beschränktes Nutzungsrecht an den Importierten Brand-Daten ein, um die vertraglich geschuldete Leistung durch GIFTD zu erbringen (insbesondere die Verwaltung, Ansprache und Einbindung der betreffenden Kontakte über die Plattform) und die Daten wie sonst in diesen AGB geregelt zu verwenden. Die Brand sichert zu, dass sie zur Bereitstellung der Importierten Brand-Daten an GIFTD und zur Einräumung der vorstehenden Nutzungsrechte berechtigt ist und diese keine Rechte Dritter verletzt. Die Brand stellt GIFTD von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der vorstehenden Zusicherungen beruhen. Die Brand ist berechtigt, jederzeit die Herausgabe ihrer Importierten Brand-Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zu verlangen. GIFTD wird dem Herausgabeverlangen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zugang nachkommen. Nach Beendigung der Vereinbarung hat GIFTD die Importierten Brand-Daten auf Verlangen der Brand herauszugeben und, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, zu löschen. Zur Klarstellung: Die Beendigung oder der Wegfall der Nutzungsrechte von GIFTD an Importierten Brand-Daten, insbesondere infolge der Beendigung der Vereinbarung oder eines Herausgabeverlangens der Brand gemäß Ziffer 9.2, lässt die Rechte von GIFTD an Abgeleiteten Daten und Aggregierten Daten unberührt; GIFTD ist insbesondere berechtigt, Abgeleitete Daten und Aggregierte Daten, die unter Verwendung von Importierten Brand-Daten gewonnen wurden, auch nach Beendigung der Vereinbarung uneingeschränkt weiter zu nutzen, zu verarbeiten und zu verwerten.
- Plattform-Daten, Interaktions-Daten, Abgeleitete Daten und Aggregierte Daten stehen im alleinigen Eigentum von GIFTD. GIFTD ist berechtigt, über diese Daten frei zu verfügen, sie insbesondere für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen, an Dritte weiterzugeben oder zu veräußern. Der Nutzer erwirbt durch die Nutzung der Plattform oder die Durchführung von oder die Teilnahme an Drops keinerlei Rechte, insbesondere keine Eigentums-, Nutzungs- oder Verwertungsrechte, an den Plattform-Daten, Interaktions-Daten, Abgeleiteten Daten oder Aggregierten Daten. Ein Anspruch der Nutzer auf Herausgabe, Übertragung, Speicherung, Weiterverwendung oder Löschung dieser Daten besteht nicht. Die Rechte von GIFTD an Plattform-Daten, Interaktions-Daten, Abgeleiteten Daten und Aggregierten Daten bestehen auch nach Beendigung der Vereinbarung uneingeschränkt fort; GIFTD ist insbesondere berechtigt, diese Daten auch nach Beendigung der Vereinbarung weiterhin zu nutzen, zu verarbeiten und zu verwerten. Hiervon unberührt bleiben (i) das Recht der Brand auf Zugang zu Reporting-Informationen gemäß Ziffer II.3, (ii) die Rechte der Brand an ihren Importierten Brand-Daten gemäß Ziffer 9.2 sowie (iii) abweichende Regelungen, die im Rahmen einer gesonderten Individualvereinbarung gemäß Ziffer 9.65 getroffen werden.
- Soweit eine Person sowohl als Importierter Kontakt einer Brand als auch in den Plattform-Daten von GIFTD erfasst ist, bestehen die Rechte der Brand an den von ihr bereitgestellten Importierten Brand-Daten und die Rechte von GIFTD an den von GIFTD eigenständig generierten Plattform-Daten jeweils unabhängig voneinander fort. Die Erfassung einer Person in den Plattform-Daten schränkt die Rechte der Brand an den von ihr importierten Kontaktdaten nicht ein; umgekehrt begründet die Bereitstellung von Kontaktdaten durch die Brand keine Rechte der Brand an den von GIFTD eigenständig generierten oder erhobenen Daten zu derselben Person.
- Unbeschadet der vorstehenden Regelungen können GIFTD und der Nutzer im Einzelfall eine gesonderte Vereinbarung über die Überlassung, den Zugang oder die Nutzung von Plattform-Daten, Interaktions-Daten oder Abgeleiteten Daten treffen. Art, Umfang und Konditionen einer solchen Datenüberlassung (einschließlich einer angemessenen Vergütung) bestimmen sich ausschließlich nach der jeweiligen Individualvereinbarung. Eine Individualvereinbarung über Aggregierte Daten ist ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Regelungen lassen die Rechte betroffener Personen aus der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung), insbesondere die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit, unberührt. Die datenschutzrechtliche Rollenverteilung zwischen GIFTD und den Nutzern, insbesondere die Abgrenzung der jeweiligen Verantwortlichkeiten als Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter im Sinne der Art. 4 Nr. 7 und Nr. 8 DSGVO in Bezug auf die einzelnen Datenkategorien, ergibt sich aus der Datenschutzerklärung von GIFTD gemäß Ziffer 11 sowie, soweit einschlägig, aus dem zwischen GIFTD und dem jeweiligen Nutzer gesondert abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag.
- Geheimhaltung
- „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind Informationen geschäftlicher, technischer, finanzieller oder sonstiger Art, die einem Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform oder der Durchführung von Drops bekannt werden und die ihrer Natur nach üblicherweise als vertraulich oder proprietär anzusehen sind, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, mündlicher, elektronischer oder sonstiger Form offengelegt werden. Zu den Vertraulichen Informationen gehören insbesondere:
- die konkreten Bedingungen einzelner Drops, insbesondere Art und Umfang der Gegenleistungen, Vergütungskonditionen, Kooperationsbedingungen sowie sonstige kommerzielle Details;
- Daten teilnehmender Influencer und Brands, insbesondere Kontaktdaten, Performance-Kennzahlen, Profilinformationen und sonstige über die Plattform zugängliche nutzerbezogene Daten;
- Preise, Gebührenstrukturen, Geschäftsmodelle, technische Informationen und sonstige Geschäftsgeheimnisse von GIFTD; sowie
- sonstige Informationen, die nach den Umständen erkennbar vertraulich sind oder von GIFTD als vertraulich gekennzeichnet werden.
- Der Nutzer ist verpflichtet, (i) Vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zweck der Nutzung der Plattform und der Durchführung von Drops zu verwenden, und (ii) alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Offenlegung Vertraulicher Informationen gegenüber Dritten zu verhindern. Eine Weitergabe Vertraulicher Informationen an Mitarbeiter oder Beauftragte des Nutzers ist nur zulässig, soweit diese die Informationen zur Erfüllung der Vereinbarung benötigen und ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Im Übrigen ist eine Offenlegung Vertraulicher Informationen gegenüber Dritten nur mit vorheriger Zustimmung von GIFTD in Textform oder soweit in dieser Vereinbarung ausdrücklich vorgesehen zulässig. Die Verbreitung Vertraulicher Informationen im Internet, in sozialen Netzwerken oder in sonstigen öffentlich zugänglichen Medien ist untersagt.
- Die Geheimhaltungspflicht steht der vertragsgemäßen Veröffentlichung von Social-Media-Beiträgen im Rahmen von Drops nicht entgegen. Die Nutzer sind ferner berechtigt, GIFTD als Plattform weiterzuempfehlen, ohne dabei Vertrauliche Informationen offenzulegen.
- Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, soweit der Nutzer nachweist, dass die betreffenden Vertraulichen Informationen:
- zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits allgemein öffentlich bekannt waren oder ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht nachträglich allgemein öffentlich bekannt geworden sind;
- dem Nutzer bereits vor der Zulassung zur Plattform von GIFTD ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht bekannt waren;
- dem Nutzer von einem Dritten rechtmäßig und ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht mitgeteilt wurden; oder
- aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen, wobei der Nutzer GIFTD hierüber unverzüglich in Textform zu informieren hat und den Umfang der Offenlegung auf das gesetzlich erforderliche Maß zu beschränken hat.
- Nach Beendigung der Vereinbarung hat der Nutzer auf schriftliche Aufforderung von GIFTD sämtliche Vertraulichen Informationen (einschließlich aller Datenträger und vom Nutzer oder Dritten angefertigten Kopien) unverzüglich und auf eigene Kosten an GIFTD herauszugeben oder zu vernichten, soweit dies mit zumutbarem Aufwand möglich ist, und die Herausgabe oder Vernichtung gegenüber GIFTD in Textform zu bestätigen. Dies gilt nicht, soweit der Nutzer gesetzlich zur Aufbewahrung Vertraulicher Informationen verpflichtet ist; in diesem Fall unterliegen die betreffenden Vertraulichen Informationen weiterhin den Geheimhaltungspflichten dieser Vereinbarung. Ein Zurückbehaltungsrecht des Nutzers an Vertraulichen Informationen ist ausgeschlossen.
- Die Geheimhaltungspflicht besteht während der Laufzeit der Vereinbarung und für einen Zeitraum von vier (4) Jahren nach deren Beendigung fort. Vertrauliche Informationen, die Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes darstellen, sind zeitlich unbegrenzt geschützt, solange sie als Geschäftsgeheimnis nach geltendem Recht qualifizieren. Bei Verstößen gegen die Geheimhaltungspflicht haftet der Nutzer GIFTD gegenüber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz.
- Hinweise zur Datenverarbeitung. Einzelheiten zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform, einschließlich der datenschutzrechtlichen Rollenverteilung zwischen GIFTD und den Nutzern, sind der Datenschutzerklärung von GIFTD unter [Link zur Datenschutzerklärung] zu entnehmen. Soweit GIFTD personenbezogene Daten im Auftrag eines Nutzers verarbeitet, schließen GIFTD und der betreffende Nutzer einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab, der die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung regelt.
- Laufzeit und Kündigung
- Vertragsverhältnis zwischen GIFTD und dem Nutzer
- Das Vertragsverhältnis zwischen GIFTD und dem Nutzer wird mit Zulassung des Nutzers und Erstellung des Accounts auf unbestimmte Zeit geschlossen.
- Ordentliche Kündigung. Jede Partei kann das Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Ende eines Kalendermonats in Textform kündigen. Der Nutzer kann die Kündigung auch durch Löschung seines Accounts gemäß Ziffer 6.7 erklären.
- Außerordentliche Kündigung. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für GIFTD insbesondere vor, wenn (a) der Nutzer wiederholt oder schwerwiegend gegen diese AGB verstößt, (b) der Nutzer die Plattform missbräuchlich nutzt, (c) der Nutzer unrichtige oder irreführende Angaben gemacht hat, oder (d) ein Fall gemäß Ziffer 6.4 vorliegt. GIFTD wird den Nutzer, soweit möglich und zumutbar, vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung unter Setzung einer angemessenen Frist zur Abhilfe auffordern, es sei denn, die Schwere des Verstoßes rechtfertigt eine sofortige Kündigung.
- Rechtsfolgen der Beendigung. Mit Wirksamwerden der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen GIFTD und dem Nutzer endet das Recht des Nutzers zur Nutzung der Plattform. GIFTD ist berechtigt, den Account des Nutzers zu sperren und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu löschen. Die Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen GIFTD und dem Nutzer lässt die Wirksamkeit und den Fortbestand bereits durch Zuschlag begründeter Kooperationsverhältnisse zwischen dem Nutzer und anderen Nutzern unberührt; die Parteien des jeweiligen Kooperationsverhältnisses bleiben insoweit zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten verpflichtet. Die Bestimmungen dieser AGB, die ihrer Natur nach über die Beendigung hinaus fortgelten sollen, insbesondere die Ziffern 8 (Haftung und Freistellung), 10 (Geheimhaltung) und 13 (Schlussbestimmungen), bleiben von der Beendigung unberührt.
- Kooperationsverhältnis zwischen Influencer und Brand
- Laufzeit. Das Kooperationsverhältnis zwischen dem Influencer und der Brand entsteht mit Erteilung des Zuschlags gemäß Ziffer 3.4 und endet mit vollständiger Erfüllung der beiderseitigen Leistungspflichten, insbesondere der Veröffentlichung der Social-Media-Beiträge durch den Influencer und der Erbringung der geschuldeten Gegenleistung durch die Brand. Sofern die Kooperationsbedingungen eine Mindestdauer für die öffentliche Zugänglichkeit des Social-Media-Beitrags vorsehen, endet das Kooperationsverhältnis nicht vor Ablauf dieser Mindestdauer.
- Kündigung. Das durch Zuschlag begründete Kooperationsverhältnis kann vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 5.4 grundsätzlich nicht ordentlich gekündigt werden. Das Recht der Brand zum Ausschluss des Influencers von einem Drop gemäß Ziffer 5.4 sowie das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentlich gegen die Kooperationsbedingungen oder diese AGB verstößt und den Verstoß trotz Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt.
- Rechtsfolgen der Beendigung. Im Falle der Beendigung des Kooperationsverhältnisses vor vollständiger Erfüllung der geschuldeten Leistungen gelten die folgenden Regelungen:
- Hat der Influencer die geschuldete Leistung noch nicht oder nicht vollständig erbracht, entfällt sein Anspruch auf die in den Kooperationsbedingungen vorgesehene Gegenleistung, soweit die Leistung noch nicht erbracht wurde.
- Der Influencer ist verpflichtet, bereits erhaltene Produkte oder sonstige Gegenleistungen unverzüglich an die Brand zurückzugeben, sofern die geschuldete Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht wurde, es sei denn, die Brand erklärt ausdrücklich, dass eine Rückgabe nicht erforderlich ist.
- Die Bestimmungen dieser AGB, die ihrer Natur nach über die Beendigung des Kooperationsverhältnisses hinaus fortgelten sollen, insbesondere die Ziffern II.4 und III.6 (Urheberrechte und Schutzrechte), 8 (Haftung und Freistellung) und 10 (Geheimhaltung), bleiben von der Beendigung unberührt.
- Unabhängigkeit der Vertragsverhältnisse. Die Beendigung eines Kooperationsverhältnisses zwischen Influencer und Brand lässt das Vertragsverhältnis zwischen dem jeweiligen Nutzer und GIFTD unberührt. Umgekehrt lässt die Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen GIFTD und einem Nutzer die Wirksamkeit und den Fortbestand bereits durch Zuschlag begründeter Kooperationsverhältnisse unberührt; die Abwicklung solcher Kooperationsverhältnisse erfolgt in diesem Fall unmittelbar zwischen den beteiligten Nutzern.
- Schlussbestimmungen
- Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden auf das Vertragsverhältnis mit GIFTD und auf das Vertragsverhältnis zwischen den Nutzern keine Anwendung, auch wenn GIFTD oder der Nutzer diesen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen erbringt. Abweichungen von oder Ergänzungen zu dieser Vereinbarung durch allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nur wirksam, wenn sie von den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart und als Abweichung von oder Ergänzung zu dieser Vereinbarung bezeichnet werden.
- Auf Verträge zwischen GIFTD und dem Nutzer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Für sämtliche Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche aus den Vertragsverhältnissen zwischen dem Nutzer und GIFTD oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, einschließlich deren Verletzung, Beendigung oder Unwirksamkeit, sind ausschließlich die Gerichte in Berlin, Deutschland, zuständig.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der AGB im Übrigen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Entsprechendes gilt im Falle von Regelungslücken.
- Rechtsbeziehung der Parteien. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung begründet oder ist dahingehend auszulegen, dass zwischen GIFTD und dem Nutzer eine Gesellschaft, Partnerschaft, ein Joint Venture oder ein ähnliches Gemeinschaftsverhältnis entsteht. Keine Partei ist berechtigt, die andere Partei zu vertreten oder in deren Namen Verpflichtungen einzugehen.
- Änderungen der Vereinbarung. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und müssen ausdrücklich als Änderung dieser Vereinbarung bezeichnet werden. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Das Recht von GIFTD zur Änderung dieser AGB gemäß Ziffer 13.9 bleibt unberührt.
- Abtretung. Der Nutzer ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung von GIFTD ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder abzutreten. GIFTD ist berechtigt, diese Vereinbarung mit allen Rechten und Pflichten ohne Zustimmung des Nutzers auf ein mit GIFTD verbundenes Unternehmen zu übertragen.
- Unterbeauftragung. GIFTD ist berechtigt, die Leistungen ganz oder teilweise durch verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte erbringen zu lassen. GIFTD wird diese mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt auswählen.
- GIFTD behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, soweit die Änderung dem Nutzer unter Berücksichtigung der Interessen von GIFTD zumutbar ist und den wesentlichen Charakter des Vertragsverhältnisses nicht verändert. GIFTD wird den Nutzer über Änderungen der AGB mindestens vier (4) Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform (z.B. per E-Mail) informieren. Die Änderungen gelten als genehmigt, sofern der Nutzer nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. GIFTD wird den Nutzer in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der Frist und die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen. Widerspricht der Nutzer fristgerecht, steht beiden Parteien das Recht zu, die Vereinbarung mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Monatsende zu kündigen. Bis zur Beendigung der Vereinbarung gelten die bisherigen AGB fort.
- Spezielle Bedingungen für Brands
- Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Speziellen Bedingungen für Brands gelten ergänzend zu den Allgemeinen Bedingungen unter Ziffer I. dieser AGB für das Vertragsverhältnis zwischen GIFTD und der Brand. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Speziellen Bedingungen für Brands und den Allgemeinen Bedingungen gehen die Speziellen Bedingungen für Brands vor.
- Entgelt und Zahlungsbedingungen
- Drop-Entgelt. Die für die Nutzung der Plattform und die Durchführung von Drops anfallenden Entgelte ergeben sich aus den jeweils auf der Plattform ausgewiesenen Preisen zum Zeitpunkt der Beauftragung oder aus gesonderten schriftlichen Vereinbarungen zwischen GIFTD und der Brand (nachfolgend „Drop-Entgelt“). Soweit nicht anders angegeben, umfasst das Drop-Entgelt die Vermittlungsleistung von GIFTD, die Dropabwicklung sowie die Bereitstellung der vom Influencer erstellten Inhalte über das GIFTD Admin gemäß Ziffer II.3; die Gegenleistung an den Influencer gemäß den Kooperationsbedingungen ist von der Brand gesondert zu erbringen, sofern in den Kooperationsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
- Steuern. Sämtliche von GIFTD ausgewiesenen Preise und Entgelte verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Fälligkeit. Rechnungen von GIFTD sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Maßgeblich ist der Eingang der Zahlung bei GIFTD.
- Zahlungsverzug. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang ist GIFTD berechtigt, (i) die Erbringung vertraglich geschuldeter Leistungen ganz oder teilweise einzustellen, einschließlich der Sperrung des Zugangs der Brand zur Plattform, und (ii) die Vereinbarung aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist GIFTD berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
- Preisänderungen. GIFTD ist berechtigt, die auf der Plattform ausgewiesenen Preise mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien zumutbar ist. GIFTD wird die Brand über Preisänderungen mindestens vier (4) Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform (z.B. per E-Mail) informieren. Preisänderungen gelten nicht für bereits beauftragte Drops; in diesen Fällen treten Preisänderungen erst für den nächsten Dropin Kraft.
- Reporting
GIFTD stellt der Brand nach Veröffentlichung des Social-Media-Beitrags durch den Influencer die veröffentlichten Inhalte sowie, soweit verfügbar, die zugehörigen Performance-Kennzahlen über das GIFTD Admin zur Verfügung. Die Brand kann sich über das GIFTD Admin eine Übersicht über die im Rahmen ihrer Drops veröffentlichten Social-Media-Beiträge verschaffen. GIFTD ist ferner verpflichtet, der Brand auf Anfrage Auskunft über die dem Influencer im Rahmen eines Drops bereitgestellten Produkte zu erteilen; die entsprechenden Informationen, insbesondere hinsichtlich des Werts der bereitgestellten Sache, des Datums der Bereitstellung sowie der Hintergründe und des Zusammenhangs zum jeweiligen Drop, sind über das GIFTD Admin abrufbar. GIFTD übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der bereitgestellten Interaktions-Daten.
- Urheberrechte und sonstige Schutzrechte
- Rechteeinräumung durch die Brand. Die Brand überträgt GIFTD und dem Influencer mit Beauftragung eines Drops das einfache, nicht ausschließliche, zeitlich und inhaltlich auf die Dauer und den Zweck des jeweiligen Drops beschränkte Nutzungsrecht an der beworbenen Marke, dem Unternehmenskennzeichen sowie allen sonstigen für die Durchführung des Drops erforderlichen gewerblichen Schutzrechten und geistigen Eigentumsrechten (z.B. Urheberrechte, Designs, Bildrechte) in dem für die Erstellung und Veröffentlichung des Social-Media-Beitrags erforderlichen Umfang. Die Brand ermächtigt GIFTD, dem Influencer ein entsprechendes Nutzungsrecht einzuräumen, soweit dies für die Erstellung und Veröffentlichung des Social-Media-Beitrags erforderlich ist. Die Brand sichert zu, zur Einräumung der vorgenannten Nutzungsrechte berechtigt zu sein.
- Zusicherung und Freistellung. Die Brand sichert zu, dass sie über die erforderlichen Rechte an den der Brand zur Verfügung gestellten und in den Kooperationsbedingungen bezeichneten Materialien verfügt und zur Erteilung der in Ziffer 4.1 genannten Nutzungsrechte berechtigt ist. Die Brand stellt GIFTD und den Influencer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder geistiger Eigentumsrechte im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der von der Brand im Rahmen des Drops zur Verfügung gestellten Materialien beruhen. Die Freistellung erstreckt sich nicht auf Ansprüche, die auf einer über die Kooperationsbedingungen hinausgehenden oder anderweitig nicht vertragsgemäßen Nutzung der Materialien durch GIFTD oder den Influencer beruhen.
- Social-Media-Beitrag Buyouts
- Buyout. Die Brand hat die Möglichkeit, im Rahmen der Drop-Erstellung die umfassenden Nutzungsrechte an den vom Influencer im Rahmen des Drops erstellten sowie an den gemäß Ziffer III.6.1 freiwillig bereitgestellten Inhalten zu erwerben (nachfolgend „Buyout“). Der Buyout ist keine Standardleistung und bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen GIFTD und der Brand. Die Konditionen des Buyouts, insbesondere der Umfang der zu erwerbenden Nutzungsrechte, die Vergütung sowie etwaige zeitliche oder räumliche Beschränkungen, ergeben sich aus einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen GIFTD und der Brand.
- Rechteeinräumung. Im Falle eines Buyouts räumt der Influencer der Brand über GIFTD bzw. GIFTD selbst sämtliche zustehenden übertragbaren Nutzungs- und Verwertungsrechte an den im Rahmen des Drops erstellten Inhalten ein, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt, sofern in den Kooperationsbedingungen oder der gesonderten Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist. Die Rechteeinräumung erstreckt sich nicht auf Rechte Dritter an den Inhalten.
- Gewährleistungsausschlüsse
- Keine Gewährleistung für Inhalte. Ergänzend zu Ziffer I.7.4 übernimmt GIFTD keine Gewähr für den Inhalt, die Qualität, die Rechtmäßigkeit, die Vollständigkeit oder die Richtigkeit der von Influencern im Rahmen von Drops erstellten oder veröffentlichten Social-Media-Beiträge. Insbesondere übernimmt GIFTD keine Gewähr dafür, dass die Social-Media-Beiträge den Kooperationsbedingungen, den Vorgaben der Brand oder den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Dies gilt auch im Falle eines Buyouts.
- Keine Gewährleistung für Rechteeinräumung. GIFTD übernimmt ferner keine Gewähr dafür, dass der Influencer über sämtliche für die Rechteeinräumung erforderlichen Rechte verfügt oder dass die Rechteeinräumung durch den Influencer, insbesondere im Rahmen eines Buyouts, wirksam, vollständig oder frei von Rechten Dritter ist. Die Brand ist allein dafür verantwortlich, die im Rahmen eines Drops erstellten Social-Media-Beiträge vor oder nach deren Veröffentlichung auf Übereinstimmung mit den Kooperationsbedingungen und den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften zu überprüfen. Etwaige Ansprüche der Brand im Zusammenhang mit der Qualität oder Vertragsgemäßheit der Social-Media-Beiträge oder im Zusammenhang mit der Wirksamkeit oder dem Umfang der Rechteeinräumung richten sich ausschließlich gegen den jeweiligen Influencer.
- Kundenreferenz
- Sofern die Brand nicht ausdrücklich in Textform widerspricht, erklärt sich die Brand mit Abschluss der Vereinbarung damit einverstanden, von GIFTD als Referenzkunde genannt zu werden. GIFTD ist in diesem Rahmen berechtigt, die Firma, das Logo sowie öffentlich zugängliche Informationen über die Brand und aggregierte, nicht vertrauliche Reporting-Informationen aus Drops zu Referenzzwecken zu verwenden. Die Darstellung der Referenz kann sowohl in digitaler als auch in nicht-digitaler Form erfolgen.
- Die Brand kann die Einwilligung zur Nutzung als Referenz jederzeit in Textform gegenüber GIFTD widerrufen. GIFTD wird die Referenz nach Zugang des Widerrufs entfernen, soweit dies technisch und organisatorisch möglich ist, spätestens jedoch innerhalb von zwanzig (20) Tagen nach Zugang des Widerrufs. Bereits in Umlauf gebrachte physische Materialien (z.B. gedruckte Broschüren) sind von der Entfernungspflicht ausgenommen, sofern deren Einziehung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre.
- Exklusivität und Wettbewerbsschutz
- Umgehungsverbot. Die Brand ist verpflichtet, während der Laufzeit der Vereinbarung sowie für einen Zeitraum von achtzehn (18) Monaten nach Beendigung des letzten über die Plattform durchgeführten Drops kein Kooperationsverhältnis mit einem Influencer außerhalb der Plattform von GIFTD einzugehen, sofern der Kontakt zwischen der Brand und dem Influencer über die Plattform hergestellt wurde, ein Zuschlag erteilt wurde und soweit dies für die Brand nicht unzumutbar ist.
- Vertragsstrafe. Verstößt die Brand gegen das Umgehungsverbot gemäß Ziffer 8.1 und geht ein Kooperationsverhältnis außerhalb der Plattform von GIFTD mit einem Influencer ein, ist die Brand zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 (fünftausend Euro) je betroffenem Influencer an GIFTD verpflichtet. Die Vertragsstrafe wird mit Begründung des außerhalb der Plattform eingegangenen Kooperationsverhältnisses fällig. Das Recht zur Herabsetzung einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe gemäß § 343 BGB bleibt unberührt. Die Zahlung der Vertragsstrafe befreit die Brand nicht von der Einhaltung des Umgehungsverbots. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs durch GIFTD bleibt unberührt.
- Abwerbeverbot von Mitarbeitern. Die Brand verpflichtet sich, während der Laufzeit der Vereinbarung sowie für einen Zeitraum von einem (1) Jahr nach deren Beendigung keine Mitarbeiter von GIFTD abzuwerben oder in sonstiger Weise zu einer Beendigung ihres Beschäftigungsverhältnisses mit GIFTD zu veranlassen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses Abwerbeverbot ist die Brand zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 20.000,00 (zwanzigtausend Euro) an GIFTD verpflichtet. Die Zahlung der Vertragsstrafe befreit die Brand nicht von der Einhaltung des Abwerbeverbots. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs durch GIFTD bleibt unberührt.
- Spezielle Bedingungen für Influencer
- Anwendbarkeit
Die nachfolgenden Speziellen Bedingungen für Influencer gelten ergänzend zu den Allgemeinen Bedingungen unter Ziffer I. dieser AGB für das Vertragsverhältnis zwischen GIFTD und dem Influencer. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Speziellen Bedingungen für Influencer und den Allgemeinen Bedingungen gehen die Speziellen Bedingungen für Influencer vor.
- Registrierung, Nutzung, Account
- Pro Influencer soll grundsätzlich nur ein Account angelegt und betrieben werden. Stellt GIFTD eine Mehrfachzulassung fest, ist GIFTD berechtigt, die betroffenen Accounts nach eigenem Ermessen zusammenzuführen oder, sofern eine Zusammenführung nicht zweckmäßig ist, einzelne oder sämtliche betroffenen Accounts zu sperren oder zu löschen. Weitere Rechte bleiben unberührt.
- Der Influencer muss zum Zeitpunkt der Bewerbung bzw. Zulassung mindestens sechzehn (16) Jahre alt sein. Mit der Zustimmung zu diesen AGB bestätigt der Influencer, dass er das erforderliche Mindestalter erreicht hat. Minderjährige Influencer bedürfen der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters zur Nutzung der Plattform. GIFTD ist berechtigt, einen Nachweis über das Alter und die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zu verlangen.
- Ein Anspruch des Influencers auf Aufnahme in das Kooperationsprogramm einer Brand oder auf Teilnahme an einem bestimmten Drop besteht weder gegenüber GIFTD noch gegenüber der Brand. Die Auswahl der Influencer für das Kooperationsprogramm und die einzelnen Drops obliegt ausschließlich der Brand nach deren freiem Ermessen. GIFTD ist ferner berechtigt, die Bewerbung eines Influencers auf ein Kooperationsprogramm ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder den Influencer von der Teilnahme an einem Drop auszuschließen.
- Kooperationspflichten
- Allgemeine Pflichten. Der Influencer ist verpflichtet, bei der Erstellung und Veröffentlichung von Social-Media-Beiträgen sämtliche anwendbaren gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Dies umfasst insbesondere:
- die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung von Social-Media-Beiträgen als Werbung gemäß den jeweils anwendbaren Vorschriften des Medien-, Telemedien- und Wettbewerbsrechts und der jeweiligen Social-Media-Plattform;
- die Einhaltung sämtlicher Urheber-, Leistungsschutz-, Kennzeichen-, Persönlichkeits- und sonstiger Schutzrechte Dritter; der Influencer darf im Rahmen der Erstellung von Social-Media-Beiträgen ausschließlich Materialien verwenden, an denen er die erforderlichen Nutzungsrechte besitzt, insbesondere ausschließlich lizenzfreie oder ordnungsgemäß lizenzierte Musik;
- die Aufrechterhaltung der öffentlichen Einsehbarkeit sämtlicher mit der Plattform verknüpften Social-Media-Profile des Influencers ab dem Zeitpunkt der Zulassung zur Plattform; eine Umstellung auf ein privates Profil ist während der Laufzeit der Vereinbarung unzulässig;
- die Übermittlung von Bildaufnahmen, Social-Media-Stories, Insights und sonstigen analytischen Auswertungen der im Rahmen eines Drops veröffentlichten Social-Media-Beiträge an GIFTD auf Verlangen, in der von GIFTD vorgegebenen Form und innerhalb der von GIFTD gesetzten Frist;
- die unverzügliche Kontaktaufnahme mit GIFTD bei negativen Erfahrungen oder Schwierigkeiten im Zusammenhang mit einem Drop oder der Brand, bevor der Influencer hierzu öffentliche Äußerungen vornimmt; sowie
- die unverzügliche Anzeige gegenüber GIFTD und der Brand, sofern der Influencer die in den Kooperationsbedingungen vorgesehene Gegenleistung nicht rechtzeitig vor dem vorgesehenen Drop-Beginn erhalten hat.
- Standardbedingungen. Sofern die Kooperationsbedingungen der Brand keine abweichenden Vorgaben enthalten, gelten für die Erstellung und Veröffentlichung von Social-Media-Beiträgen die folgenden Standardbedingungen:
- Ein als Post, Reel oder TikTok veröffentlichter Social-Media-Beitrag muss für einen Mindestzeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung öffentlich zugänglich bleiben. Eine Archivierung, Löschung oder sonstige Entfernung des Social-Media-Beitrags innerhalb dieses Zeitraums ist unzulässig.
- Ein als Story veröffentlichter Social-Media-Beitrag muss für einen Mindestzeitraum von vierundzwanzig (24) Stunden ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung öffentlich zugänglich bleiben.
- Sämtliche in den Kooperationsbedingungen vorgesehenen Markierungen, Verlinkungen, Hashtags und Verknüpfungen von Accounts sind vom Influencer vollständig und ordnungsgemäß in den Social-Media-Beitrag aufzunehmen.
- Sämtliche Social-Media-Beiträge, insbesondere Bild- und Videoaufnahmen, müssen inhaltlich und gestalterisch den Kooperationsbedingungen und diesen AGB entsprechen.
- Der Influencer ist verpflichtet, den Social-Media-Beitrag spätestens bis zu dem in den Kooperationsbedingungen festgelegten Veröffentlichungszeitpunkt auf dem jeweiligen Social-Media-Profil zu veröffentlichen.
- Jeder im Zusammenhang mit einem Drop erstellte Social-Media-Beitrag darf ausschließlich die betreffende Brand und deren Produkte oder Dienstleistungen bewerben. Insbesondere ist es dem Influencer untersagt, im selben Social-Media-Beitrag ein weiteres Unternehmen, dessen Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben oder zu erwähnen. Die Brand und deren Produkte oder Dienstleistungen müssen im Mittelpunkt des Social-Media-Beitrags und der zugehörigen Beschreibungen, Markierungen und Verlinkungen stehen.
- Verbote. Dem Influencer ist es untersagt, im Rahmen der Erstellung und Veröffentlichung von Social-Media-Beiträgen sowie bei der Nutzung der Plattform insbesondere:
- Inhalte zu erstellen, zu veröffentlichen oder zu verbreiten, die beleidigend, verleumderisch, volksverhetzend, pornografisch, rassistisch, diskriminierend, extremistisch oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind oder gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen;
- Fotos, Grafiken, Videos, Texte, Musik oder sonstige Materialien zu verwenden, an denen der Influencer nicht über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt oder deren Nutzung gegen Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstige Schutzrechte Dritter verstößt;
- Performance-Kennzahlen, Reichweiten, Engagement-Raten, Followerzahlen oder sonstige Metriken durch den Einsatz von Bots, gekauften Followern, automatisierten Interaktionen oder vergleichbaren Mitteln zu manipulieren oder zu verfälschen;
- Inhalte zu veröffentlichen, die geeignet sind, das Ansehen, die Marke oder die geschäftlichen Interessen der Brand oder von GIFTD zu schädigen; sowie
- vertrauliche Informationen über Drops, Kooperationsbedingungen oder sonstige geschäftliche Angelegenheiten der Brand oder von GIFTD gegenüber Dritten offenzulegen, soweit dies nicht zur vertragsgemäßen Erfüllung des Drops erforderlich ist.
- Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Pflichten oder die Verbote. Bei Verstößen des Influencers gegen die in den Ziffern 3.1 bis 3.3 genannten Pflichten und Verbote ist GIFTD berechtigt, die in Ziffer I.6.5 der Allgemeinen Bedingungen vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen. Ergänzend hierzu ist GIFTD insbesondere berechtigt, (i) den Influencer mit sofortiger Wirkung von dem betreffenden Drop auszuschließen, wobei der Anspruch des Influencers auf die in den Kooperationsbedingungen vorgesehene Gegenleistung entfällt, soweit die geschuldete Leistung noch nicht vollständig erbracht wurde, (ii) die Entfernung oder Änderung des betreffenden Social-Media-Beitrags innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach Aufforderung zu verlangen, (iii) bereits erbrachte Gegenleistungen, insbesondere Produkte, zurückzufordern oder deren Wert in Rechnung zu stellen, und (iv) die Vereinbarung aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch GIFTD oder die Brand bleibt unberührt.
- Rechtlicher Hinweis. GIFTD weist den Influencer hiermit darauf hin, dass er bei der Erstellung und Veröffentlichung von Social-Media-Beiträgen die gesetzlich vorgeschriebene Werbekennzeichnung einzuhalten hat. Darüber hinaus ist der Influencer verpflichtet, sämtliche sonstigen wesentlichen gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit der Erstellung und Veröffentlichung von Social-Media-Beiträgen zu beachten, insbesondere die Vorschriften des Medien-, Telemedien- und Wettbewerbsrechts. Die vorstehenden Hinweise stellen keine Rechtsberatung dar. Die alleinige Verantwortung für die Einhaltung sämtlicher anwendbarer gesetzlicher Vorschriften, insbesondere der Pflicht zur ordnungsgemäßen Werbekennzeichnung, verbleibt beim Influencer.
- Rückgabe- und Erstattungspflichten bei Nichterfüllung
- Erfüllt der Influencer die in den Kooperationsbedingungen festgelegten Leistungspflichten nicht oder nicht fristgerecht, ist er verpflichtet, sämtliche im Rahmen des Drops erhaltenen Produkte nebst allen zugehörigen Beilagen unverzüglich an die Brand zurückzusenden, es sei denn die Brand hat ausdrücklich erklärt, dass eine Rücksendung nicht nötig ist. Kommt der Influencer dieser Rückgabepflicht nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Aufforderung durch GIFTD nach, ist GIFTD berechtigt, dem Influencer den Produkt- oder Dienstleistungswert gemäß den Kooperationsbedingungen in Rechnung zu stellen.
- Veröffentlicht der Influencer die vereinbarten Social-Media-Beiträge nicht innerhalb des in den Kooperationsbedingungen festgelegten Zeitraums und behält er die erhaltene Gegenleistung (insbesondere Produkte) ein, ist der Influencer verpflichtet, innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist die Gegenleistung oder deren Wert an die Brand zurückzuerstatten. Kommt der Influencer dieser Pflicht nicht innerhalb der vorgenannten Frist nach, ist der Influencer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 100,00 (einhundert Euro) an GIFTD verpflichtet. Kommt der Influencer seiner Rückerstattungspflicht auch innerhalb von weiteren dreißig (30) Tagen nicht nach, ist der Influencer zur Zahlung einer weiteren Vertragsstrafe in Höhe von EUR 200,00 (zweihundert Euro) an GIFTD verpflichtet. Dem Influencer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass GIFTD kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Das Recht zur Herabsetzung einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe gemäß § 343 BGB bleibt unberührt. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche durch GIFTD oder die Brand bleibt unberührt.
- Partnership Ads & Spark Ads
- Die Brand hat die Möglichkeit, auf den im Rahmen eines Drops erstellten Social-Media-Beiträgen bezahlte Werbeanzeigen in Form von Partnership Ads (Instagram), Spark Ads (TikTok) oder vergleichbaren Werbeformaten auf anderen Plattformen (nachfolgend zusammen „Paid Ads“) zu schalten. Der Influencer erklärt sich mit der Zustimmung zu diesen AGB damit einverstanden, dass GIFTD die für die Schaltung von Paid Ads erforderlichen Autorisierungscodes oder sonstigen Zugangsdaten des Influencers der Brand zugänglich macht. Der Influencer ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen zu schaffen und die entsprechenden Autorisierungscodes oder Zugangsdaten auf Anforderung von GIFTD unverzüglich bereitzustellen.
- Der Influencer wird in der App im Rahmen der Drop-Übersicht darauf hingewiesen, sofern die Kooperationsbedingungen die Schaltung von Paid Ads vorsehen. Die Schaltung von Paid Ads durch die Brand begründet keinen gesonderten Vergütungsanspruch des Influencers, sofern in den Kooperationsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
- Urheberrecht und andere Leistungsschutzrechte
- Der Influencer räumt GIFTD mit Veröffentlichung des Social-Media-Beitrags das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht an dem erstellten Social-Media-Beitrag einschließlich sämtlicher darin enthaltener Text-, Bild- und/oder Filmmaterialien sowie Musik ein (§ 31 Abs. 3 UrhG). Die Rechteeinräumung umfasst sämtliche bekannten und unbekannten Nutzungsarten, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitung und Umgestaltung. GIFTD ist berechtigt, der Brand einfache oder ausschließliche Unterlizenzen an den vom Influencer erstellten Inhalten einzuräumen, insbesondere im Rahmen eines Buyouts. Von der Ausschließlichkeit ausgenommen ist das Recht des Influencers, die im Zuge des Drops erstellten Beiträge auf seinen anderen Social-Media-Kanälen zu veröffentlichen. Die vorstehenden Regelungen, insbesondere die Rechteeinräumung und die Befugnis zur Unterlizenzierung, gelten entsprechend für freiwillig bereitgestellte Inhalte gemäß Ziffer 6.3.
- Der Influencer verzichtet gegenüber GIFTD und der Brand, soweit gesetzlich zulässig, auf die Ausübung seines Rechts auf Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG), jeweils bezogen auf die im Rahmen eines Drops erstellten Social-Media-Beiträge und die darin enthaltenen Inhalte. Der Verzicht erstreckt sich auf sämtliche Nutzungsarten, für die GIFTD oder der Brand die Nutzungsrechte eingeräumt wurden. Der Influencer ist berechtigt, den Verzicht auf die Urheberbezeichnung jederzeit für die Zukunft in Textform gegenüber GIFTD zu widerrufen. Der Influencer willigt ein, dass GIFTD und die Brand die im Rahmen eines Drops erstellten Social-Media-Beiträge im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte bearbeiten, kürzen, mit anderen Inhalten kombinieren und in andere Formate übertragen dürfen, soweit die Bearbeitung nicht zu einer Entstellung des Werkes führt, die geeignet ist, die berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen des Influencers am Werk zu gefährden.
- Ungeachtet der vorstehenden Regelungen ist der Influencer berechtigt, GIFTD freiwillig und ohne Anspruch auf eine gesonderte Vergütung weitere Inhalte zur Verfügung zu stellen, insbesondere Rohmaterial, Bild- oder Videoaufnahmen. Die Zuordnung der freiwillig bereitgestellten Inhalte zu einem bestimmten Drop oder Kooperationsprogramm bedarf keiner ausdrücklichen Erklärung des Influencers; es genügt, dass sich die Zuordnung aus den Umständen der Bereitstellung ergibt, insbesondere durch die Verwendung der in den Kooperationsbedingungen vorgesehenen Hashtags, die Verlinkung der Brand, die Kennzeichnung des Produkts oder sonstige kontextuelle Anhaltspunkte. Soweit der Influencer GIFTD solche Inhalte zur Verfügung stellt, gelten die für Social-Media-Beiträge maßgeblichen Bestimmungen dieser AGB entsprechend; dies umfasst insbesondere die Rechteeinräumung gemäß Ziffer 6.1, den Verzicht auf die Urheberbezeichnung und die Einwilligung in die Bearbeitung gemäß Ziffer 6.2, die Zusicherung und Garantie nach Ziffer 6.5, die Freistellung nach Ziffer 7 sowie die Befugnis von GIFTD zur Unterlizenzierung an die Brand, es sei denn, der Influencer erklärt bei der Bereitstellung ausdrücklich, dass diese keine Anwendung finden sollen.
- Die Rechteeinräumung gemäß den Ziffern 6.1 bis 6.3 ist mit der in den jeweiligen Kooperationsbedingungen festgelegten Gegenleistung abgegolten, sofern nicht in einer gesonderten Vereinbarung, insbesondere im Rahmen eines Buyouts, eine abweichende Vergütung vereinbart wird. Der Anspruch des Influencers auf angemessene Vergütung gemäß § 32 UrhG bleibt unberührt.
- Der Influencer sichert zu, dass er über alle Rechte an den im Zuge eines Drops veröffentlichten Inhalten verfügt – z.B. Texte, Fotos, Grafiken, Videos oder sonstige Materialien. Dies betrifft insbesondere das Urheberrecht sowie alle anderen Leistungsschutzrechte, Kennzeichenrechte, Datenbankrechte sowie Rechte am eigenen Bild. Der Influencer garantiert, dass GIFTD, und im Falle der Erteilung einer Unterlizenz an die Brand, die Brand die erstellten Inhalte des Influencers nutzen können, ohne gegen Rechte Dritter zu verstoßen.
- Haftung und Haftungsfreistellung
- Der Influencer stellt GIFTD und die Brand von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit den vom Influencer erstellten oder veröffentlichten Social-Media-Beiträgen geltend gemacht werden, insbesondere wegen:
- fehlender, unzureichender oder fehlerhafter Werbekennzeichnung;
- der Verletzung von Urheber-, Leistungsschutz-, Kennzeichen-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten Dritter, insbesondere durch die Verwendung nicht ordnungsgemäß lizenzierter Musik, Bilder oder sonstiger Materialien;
- rechtswidriger, irreführender oder wettbewerbswidriger Inhalte des Social-Media-Beitrags; sowie
- sonstiger Verstöße des Influencers gegen anwendbare gesetzliche Vorschriften im Zusammenhang mit der Erstellung oder Veröffentlichung von Social-Media-Beiträgen.
- Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, soweit diese zur Abwehr der Ansprüche erforderlich sind. Die Haftung des Influencers gegenüber GIFTD und der Brand im Übrigen richtet sich nach den Allgemeinen Bedingungen gemäß Ziffer I.8 dieser AGB.
- Der Influencer ist ferner verpflichtet, GIFTD und die Brand unverzüglich über etwaige gegen ihn gerichtete Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit einem Social-Media-Beitrag zu informieren und GIFTD bei der Abwehr solcher Ansprüche in zumutbarem Umfang zu unterstützen.
- Selbstständigkeit und steuerliche Eigenverantwortung
- Der Influencer handelt bei der Erfüllung seiner Pflichten aus dieser Vereinbarung als selbstständiger Unternehmer. Durch diese Vereinbarung und die Durchführung von Drops wird kein Arbeitsverhältnis, arbeitnehmerähnliches Verhältnis oder sonstiges Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Influencer und GIFTD oder zwischen dem Influencer und der Brand begründet. Der Influencer unterliegt keinem Weisungsrecht von GIFTD oder der Brand hinsichtlich Ort, Zeit und Art der Leistungserbringung, soweit sich aus den Kooperationsbedingungen nichts anderes ergibt. Der Influencer ist nicht berechtigt, im Namen von GIFTD oder der Brand aufzutreten oder Verpflichtungen in deren Namen einzugehen.
- Der Influencer ist für die ordnungsgemäße steuerliche Erfassung und Abführung sämtlicher Steuern und Abgaben, die im Zusammenhang mit den aus Drops erzielten Einkünften und Gegenleistungen anfallen, selbst verantwortlich. GIFTD und die Brand treffen insoweit keine Pflichten. Der Influencer stellt GIFTD und die Brand von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus einer Verletzung der steuerlichen Pflichten des Influencers resultieren.
- Exklusivität und Umgehungsschutz
- Der Influencer ist verpflichtet, während der Laufzeit der Vereinbarung sowie für einen Zeitraum von achtzehn (18) Monaten nach Beendigung des letzten über die Plattform durchgeführten Drops kein Kooperationsverhältnis mit einer Brand außerhalb der Plattform von GIFTD einzugehen, sofern der Kontakt zwischen dem Influencer und der Brand über die Plattform hergestellt wurde, ein Zuschlag erteilt wurde und soweit dies für den Influencer nicht unzumutbar ist.
- Verstößt der Influencer gegen das vorstehende Umgehungsverbot und geht ein Kooperationsverhältnis außerhalb der Plattform von GIFTD mit einer Brand ein, ist der Influencer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 (fünftausend Euro) je betroffener Brand an GIFTD verpflichtet. Die Vertragsstrafe wird mit Begründung des außerhalb der Plattform eingegangenen Kooperationsverhältnisses fällig. Das Recht zur Herabsetzung einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe gemäß § 343 BGB bleibt unberührt. Die Zahlung der Vertragsstrafe befreit den Influencer nicht von der Einhaltung des Umgehungsverbots. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs durch GIFTD bleibt unberührt.
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